
Am 20. September 2026 ist in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus. Für viele Schulen ist das ein Anlass, politische Bildung stärker in den Mittelpunkt zu rücken und Politiker*innen zu Diskussionen oder Veranstaltungen einzuladen. Doch sollen – oder müssen – zu diesen Diskussionen alle Parteien eingeladen werden, also auch rechtsextreme?
Die kurze Antwort lautet: Nein, eine Einladungspflicht gibt es nicht. Schulen sind in erster Linie einem demokratischen Bildungsauftrag verpflichtet. Sie sollen junge Menschen dabei begleiten, als mündige Bürger*innen an der Demokratie mitwirken zu können. Festgehalten wird dieser Auftrag in Landesverfassungen, Schulgesetzen, Leitfäden und vielem mehr. Auch das Beamtenrecht, das Beamt*innen verpflichtet, sich unparteiisch zu äußern, bedeutet nicht, dass alle Parteien zu Veranstaltungen eingeladen werden müssen. Beamt*innen dürfen aber nicht dazu aufrufen, eine bestimmte Partei zu wählen oder nicht zu wählen.
In einem Interview mit der taz, die tageszeitung, erklärt Sanem Kleff, die Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage für 25 Jahre geleitet hat: „Wir sind nicht neutral, sondern haben klare Leitlinien: Es kann nur im Einzelfall pädagogische Settings geben, in denen Einladungen von Personen, die Menschenhass verbreiten, legitim sind – mit entsprechender Vorbereitung, inhaltlicher Auseinandersetzung und Nachbereitung. Grundsätzlich aber müssen Schulen nicht alle Parteien einladen. Wir regen zur Auseinandersetzung mit den Inhalten an.“
Die AfD behauptet gern, ein „Neutralitätsgebot“ würde verletzt werden, wenn sie nicht eingeladen wird, indem sie auf den Beutelsbacher Konsens verweist. Dieser ist eine fachdidaktische Selbstverpflichtung, die allerdings gar kein „Neutralitätsgebot“ enthält, sondern ein „Kontroversitätsgebot“ und ein „Überwältigungsverbot”. Laut ihnen müssen in der Gesellschaft strittige Themen in der Bildung auch kontrovers dargestellt werden, und Pädagog*innen dürfen Schüler*innen nicht ihre Meinung aufdrängen. Das Courage-Netzwerk wehrt sich seit Jahren gegen die Falschbehauptung der AfD. Schon 2018 gaben Vertreter*innen der Bundeskoordination und der Landes- und Regionalkoordinationen eine gemeinsame Erklärung unter dem Motto #wirsindnichtneutral ab.
In aller Regel muss die Schule selbst entscheiden, wie sie mit der Einladung zu Podiumsdiskussionen verfährt. Als Landeskoordination geben wir den Schulen mit, dass sie bei der Planung von Veranstaltungen folgende Punkte bedenken sollen:
1. Wer Vertreter*innen einer rechtsextremen Partei einlädt, muss sich darauf einstellen, dass diese menschenverachtende Positionen vertreten. Und: Es gibt Schüler*innen und weitere Schulmitglieder, die diese Positionen persönlich stark betreffen – etwa, weil sie davon ausgehen müssen, dass eine parlamentarische Partei sie gern des Landes verweisen, diskriminieren und/oder in ihren Grund- und Menschenrechten beschneiden würde.
2. Eine Entscheidung, welche Parteien eingeladen werden sollen, muss im Vorfeld transparent und breit mit der Schulgemeinschaft, also auch mit Schüler*innen und Eltern, diskutiert werden – und nicht im kleinen Kreis der Fachlehrer*innen oder von der Schulleitung. Anderenfalls kann so eine Veranstaltung die Schulgemeinschaft spalten.
3. Mit einer Diskussion auf Augenhöhe ist nicht zu rechnen: Viele rechtsextreme Politiker*innen sind durch Rhetorikkurse sehr geschult.
4. Entscheidet eine Schulgemeinschaft, eine rechtsextreme Partei einzuladen, ist gute Vorbereitung das A und O. So können sich Pädagog*innen und Schüler*innen auf Schlüsselthemen vorbereiten: Flucht, Asyl, Presse, Identität und Gender. Auch Paroli zu bieten lässt sich üben. Und: Außer Vorbereitung ist auch Nachbereitung wichtig.
5. Auch die Frage „Muss es die große Bühne in der Aula sein, oder diskutieren wir besser im direkten Dialog in kleinen Gruppen?“ ist bedenkenswert.
6. Zivilgesellschaftliche Akteure wie die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus können einordnen, wen die entsprechende Partei (womöglich) schickt. Wenn es starke Verbindungen in die Neonazi-Szene oder ähnliches gibt, stellt sich die Frage „Einladen oder nicht?“ gegebenenfalls noch einmal neu.

Im Themenheft der Bundeskoordination „Rechtsextremismus & Schule“ gibt es mehrere Texte mit wertvollen Hinweisen für Pädagog*innen zu der Frage „AfD einladen oder nicht?“. Auch zum Umgang mit Rechtsextremismus an der Schule gibt es rechtliche und ganz konkrete Tipps in dem Themenheft.
Weitere Informationen gibt es hier:
„Demokratie in Gefahr“ von der Amadeu Antonio Stiftung
Hinweise für politische Veranstaltungen an Schulen von der GEW Berlin
Eine Unserer zahlreichen Veranstaltung die sich mit dieser Thematik beschäftigt:
